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   LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13   

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LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13 (https://dejure.org/2013,47658)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.12.2013 - 12 O 74/13 (https://dejure.org/2013,47658)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Dezember 2013 - 12 O 74/13 (https://dejure.org/2013,47658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 15 Abs 1 Buchst c EGV 44/2001, Art 16 Abs 2 EGV 44/2001, Art 17 Nr 1 EGV 44/2001, Art 23 EGV 44/2001
    Internationale Zuständigkeit: Anforderungen an einer Gerichtsstandsvereinbarung in Verbrauchersachen; Ausrichtung der Tätigkeit eines Immobilienverkäufers auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers; Vereinbarung über den Gerichtsstand "nach Entstehung der Streitigkeit"; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 14.11.2013 - C-478/12

    Maletic - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13
    Dazu genügte zwar noch nicht, dass die Klägerin - nach Einlassung ihres Geschäftsführers in der mündlichen Verhandlung - in ... seit langem eine eigene Tochtergesellschaft zum Bau und Verkauf von Häusern in ... unterhält, da der streitgegenständliche Vertrag nicht über diese Tochtergesellschaft zustande gekommen ist (vgl. aber EuGH, Urt. v. 14. November 2013 - C-478/12, juris).

    Für die Annahme, eine Geschäftstätigkeit sei auf einen anderen Mitgliedsstaat ausgerichtet, macht es nämlich keinen Unterschied, ob der Verkäufer persönlich handelt, oder ob der Vertrag durch von ihm zu diesem Zweck eingeschaltete Hilfspersonen zustande kommt (OLG Hamburg, RIW 2004, 709; vgl. auch EuGH, Urt. v. 14. November 2013 - C-478/12, juris).

    Als schwächere Partei des Vertrages sollen sie durch Zuständigkeitsvorschriften geschützt werden, die für sie günstiger sind als die allgemeine Regelung (13. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 44/2001/EG; s. auch EuGH, Urt. v. 14. November 2013 - C-478/12, juris).

    Letztlich ist zu berücksichtigen, dass die - gegenüber Artikel 23 Abs. 1 EuGVVO verschärften - Voraussetzungen der Artikel 23 Abs. 5 und 17 EuGVVO nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes den ersichtlichen Zweck verfolgen, dem Verbraucher den Gerichtsstand seines Wohnsitzlandes zu erhalten und darüber hinaus allenfalls eine Erweiterung der Klagemöglichkeiten zugunsten des Verbrauchers ermöglichen wollen (EuGH, Urt. v. 14. November 2013 - C-478/12, juris).

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 10/10

    Verbrauchergerichtsstand: Internationale Zuständigkeit des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13
    Für die Anwendbarkeit des Artikels 15 Abs. 1 Buchstabe c EuGVVO ist entscheidend, ob der Gewerbetreibende bereits vor dem eigentlichen Vertragsschluss seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten, darunter des Wohnsitzmitgliedstaats des Verbrauchers, herzustellen (BGH, Urt. v. 24. April 2013 - XII ZR 10/10, RIW 2013, 563).

    Deshalb ist im Fall eines Vertrags zwischen einem Gewerbetreibenden und einem bestimmten Verbraucher zu ermitteln, ob vor dem Vertragsschluss mit diesem Verbraucher Anhaltspunkte dafür vorgelegen haben, dass der Gewerbetreibende Geschäfte mit Verbrauchern tätigen will, die in anderen Mitgliedstaaten wohnhaft sind, darunter in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der fragliche Verbraucher seinen Wohnsitz hat, und zwar in dem Sinne, dass der Gewerbetreibende zu einem Vertragsschluss mit diesen Verbrauchern bereit gewesen ist (BGH, Urt. v. 24. April 2013 - XII ZR 10/10, RIW 2013, 563).

    Anhaltspunkte dafür, dass ein Gewerbetreibender seine Tätigkeit auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers "ausgerichtet" hat, können beispielsweise aus dem internationalen Charakter der Tätigkeit des Gewerbetreibenden, der Angabe von Anfahrtsbeschreibungen aus anderen Mitgliedstaaten zu dem Ort, an dem der Gewerbetreibende niedergelassen ist, oder der Verwendung einer anderen Sprache oder Währung als der in dem Mitgliedstaat der Niederlassung des Gewerbetreibenden üblicherweise verwendeten Sprache oder Währung mit der Möglichkeit der Buchung und Buchungsbestätigung in dieser anderen Sprache ergeben (BGH, Urt. v. 24. April 2013 - XII ZR 10/10, RIW 2013, 563; vgl. EuGH, Urt. v. 6. September 2012 - C-190/11, NJW 2012, 3225).

    Dieser Umstand, wie im Übrigen auch die Ausführungen des Geschäftsführers der Klägerin zum "... Geschäft" zeigen, dass die Klägerin bereits vor dem streitgegenständlichen Kaufvertrag und damit auch unabhängig von dem konkreten Vertrag ihre gewerbliche Tätigkeit gezielt auf ... und die dortige interessierte Bevölkerung ausgerichtet hatte (vgl. BGH, Urt. v. 24. April 2013 - XII ZR 10/10, RIW 2013, 563).

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 562/08

    Internationale Zuständigkeit - Anwendbarkeit des Luganer Übereinkommens -

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13
    "Nach Entstehung der Streitigkeit" wird eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen, wenn die Parteien nach Abschluss des Hauptvertrags über einen bestimmten Punkt uneins werden und ein gerichtliches Verfahren unmittelbar oder in Kürze bevorsteht (BAG, Urt. v. 8. Dezember 2010 - 10 AZR 562/08, NZA-RR 2012, 320; vgl. Jenard, ABl.

    Da sich die Gerichtsstandsvereinbarung mithin auf Streitigkeiten aus demselben Vertrag bezieht und ein Streit hierüber bei Abschluss der Vereinbarung noch nicht entstanden sein konnte, liegen schon aus diesem Grunde die Voraussetzungen für eine Derogation der Gerichtsbarkeit des Verbrauchers gemäß Artikel 17 Nr. 1 EuGVVO nicht vor (vgl. BAG, Urt. v. 8. Dezember 2010 - 10 AZR 562/08, NZA-RR 2012, 320).

  • BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11

    Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13
    Die Vorschrift ist entsprechend ihrem Zweck, dem sachnächsten Gericht die Entscheidungskompetenz einzuräumen, eng auszulegen (vgl. BGH, Urt. v. 23. Oktober 2012 - X ZR 157/11, NJW 2013, 308).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13
    Zur Begründung einer solchen Zuständigkeit ist erforderlich, dass der Kläger schlüssig alle erforderlichen Tatsachen behauptet, aus denen sich das Vorliegen einer im Gerichtsbezirk begangenen unerlaubten Handlung ergibt (BGH, Urt. v. 25. November 1993 - IX ZR 32/93, BGHZ 124, 241; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 32 Rn. 19).
  • EuGH, 18.05.2006 - C-343/04

    CEZ - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe a - Ausschließliche

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13
    Ein dingliches Recht hat die Klage nur dann zu Gegenstand, wenn dieses durch die Klage selbst betroffen ist, die Klage also darauf gerichtet ist, Umfang oder Bestand einer unbeweglichen Sache, das Eigentum, den Besitz oder das Bestehen anderer dinglicher Rechte an dieser Sache zu bestimmen und den Inhaber dieser Rechte den Schutz der mit ihrer Rechtsstellung verbundenen Vorrechte zu sichern (vgl. EuGH, Urt. v. 18. Mai 2006 - C-343/04, RIW 2006, 624; Thomas/Putzo, a.a.O., Art. 22 Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 8 W 111/03

    Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Werklieferungsvertrag

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13
    Bei einer Klage, die - wie hier - auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten gestützt wird, ist "streitige Verpflichtung" im Sinne des § 29 Abs. 1 ZPO diejenige Vertragspflicht, wegen deren Nicht- oder Schlechterfüllung Ersatz begehrt wird (Saarl. OLG, Beschl. v. 6. August 2003 - 8 W 111/03-16, juris; BayObLG, NJW 2002, 2888; KG, MDR 2008, 1120; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 29 Rn. 25 Stichwort "Schadensersatz").
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZR 28/01

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Klage auf Bewilligung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13
    Die lediglich auf ein persönliches Recht gestützte Klage fällt nicht darunter, und zwar selbst dann nicht, wenn - wie hier - ein dingliches Recht an einer unbeweglichen Sache von der Klage berührt wird oder die Klage in einem Zusammenhang mit einer unbeweglichen Sache steht (BGH, Urt. v. 4. August 2004 - XII ZR 28/01, NJW-RR 2005, 72).
  • BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97

    Örtliche Zuständigkeit bei Schadensersatzklage des Wohnungskäufers gegen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13
    Ein gemeinsamer Leistungs- und Erfüllungsort am Ort des belegenen Grundstücks für alle wechselseitigen Vertragspflichten wird dagegen nicht begründet (BayObLG, MDR 1998, 736).
  • BayObLG, 10.06.2002 - 1Z AR 50/02

    Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde in Verfahren zur gerichtliche Bestimmung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13
    Bei einer Klage, die - wie hier - auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten gestützt wird, ist "streitige Verpflichtung" im Sinne des § 29 Abs. 1 ZPO diejenige Vertragspflicht, wegen deren Nicht- oder Schlechterfüllung Ersatz begehrt wird (Saarl. OLG, Beschl. v. 6. August 2003 - 8 W 111/03-16, juris; BayObLG, NJW 2002, 2888; KG, MDR 2008, 1120; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 29 Rn. 25 Stichwort "Schadensersatz").
  • KG, 10.07.2008 - 2 AR 35/08

    Verweisung eines Rechtsstreits: Erfüllungsort bei der Geltendmachung

  • OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 W 17/07

    Anwendung der Regelungen zur internationalen Zuständigkeit nach EuGVVO auf neue

  • EuGH, 06.09.2012 - C-190/11

    Die Möglichkeit für einen Verbraucher, einen ausländischen Gewerbetreibenden vor

  • EuGH, 01.03.2005 - C-281/02

    Owusu

  • EuGH, 17.10.2013 - C-218/12

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Verbraucherschutzes bei

  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 172/11

    Internationale Zuständigkeit: Verbrauchergerichtsstand für eine

  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 56/85

    Vereinbarung ausländischer Zuständigkeit

  • OLG Hamburg, 23.06.2004 - 4 U 156/03
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